Rechtliche Hinweise

Allgemeine Verkaufsbedingungen der KLAFS GmbH für Verbraucher

1. Geltungsbereich

1.1 Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der KLAFS GmbH (nachfolgend „KLAFS“ genannt) und Kunden, die Verbraucher sind. Sie gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.

1.2 Für Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

2. Vertragsabschluss, Liefergebiet

2.1 Verträge können mit dem Kunden über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Telefax und Post), außerhalb von den Geschäftsräumen von KLAFS sowie in den Geschäftsräumen von KLAFS geschlossen werden.

2.2 Per Post, Telefax, E-Mail oder Telefon gestellte Anfragen des Kunden sind unverbindlich und stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde fordert KLAFS mit der Anfrage lediglich auf, ihm ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten.

2.3 KLAFS erstellt auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben ein unverbindliches schriftliches Angebot und sendet dieses per Post, Telefax oder E-Mail an den Kunden. Ein mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstelltes Angebot, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich.

2.4 Mit seiner Bestellung auf das unverbindliche Angebot von KLAFS gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt bei der Bestellung per Telefon, Telefax oder E-Mail zustande, wenn KLAFS die Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder KLAFS die Bestellung ausführt, insbesondere KLAFS der Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich.

3. Widerruf des Verbrauchers, Ausschluss des Widerrufs

3.1 Als Verbraucher hat der Kunde ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von KLAFS geschlossen wurde. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt
– bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses,
– bei Verträgen zur Lieferung von Waren an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KLAFS GmbH, Erich-Klafs-Str. 1–3, 74523 Schwäbisch Hall, Fax +49(0) 791 501-410, Telefon +49(0) 791 501-0; E-Mail : info@klafs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung. Sollte die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und wurde sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Ihrer Wohnung geliefert, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Im Falle des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen:

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

3.2 Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB unter anderem nicht bei der Lieferung von Produkten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

3.3 Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

3.4 Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB auch dann nicht, wenn der Kunde KLAFS ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Kunde nicht ausdrücklich verlangt hat oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

3.5 Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn KLAFS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat.

4. Leistungsumfang, bauseitige Voraussetzungen, Abnahme

4.1 Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung von KLAFS maßgebend.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Soweit nicht anders vereinbart, sind mindestens 80 cm breite Durchgänge erforderlich. Für Massagepools sind breitere Durchgänge erforderlich.

4.3 Der Aufstellungsplatz muss für die Aufstellung besenrein sein. Der Fußboden im Saunabereich und im Saunavorraum, die Elektroinstallation, die erforderlichen Arbeiten für den Anschluss der Be- und Entlüftung und/oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen müssen zum Aufstellungstermin fertig gestellt sein. Gleiches gilt für alle bauseitigen Leistungen auch für andere KLAFS-Produkte als Saunen. Die Elektroinstallation ist nach Vorgaben von KLAFS von zugelassenen Elektrofachbetrieben auszuführen.

4.4 Sämtliche Installationsleitungen der sanitären Installation sind vom Kunden bauseitig nach Abstimmung mit KLAFS zu verlegen, sofern nichts anders von KLAFS angegeben ist oder mit dem Kunden vereinbart wurde.

4.5 Die für die Montage erforderlichen Arbeiten, insbesondere Bohren und Sägen, müssen am Aufstellungsplatz vorgenommen werden können.

4.6 Wand- und Produktverkleidungen, insbesondere Podeste für Pools und Wannen, dürfen nicht vor dem Einbau der Produkte durch KLAFS angebracht werden.

4.7 Für die Baureihe S1 überprüft der Kunde die erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen und stellt sicher, dass diese zur Verfügung stehen bzw. eingehalten werden. Die Baureihe S1 ist ein einbaufertiges Produkt, ähnlich einem Einbauschrank, bei dem bauseitige Voraussetzungen zu beachten sind. Einzelheiten werden dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt.

4.8 Soweit die Parteien eine Abnahme vereinbart haben oder diese gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt die Abnahme durch die beidseitige Unterzeichnung eines gemeinsam erstellten Abnahmeprotokolls.

5. Preise, Versandkosten und Zahlung, Eigentumsvorbehalt

5.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die in der Auftragsbestätigung von KLAFS aufgeführten Preise.

5.2 Die zwischen KLAFS und dem Kunden vereinbarten Preise gelten, sofern eine verbindliche Lieferzeit von bis zu 10 Monaten ab Vertragsschluss vereinbart wird oder die Lieferung innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. Andernfalls ist KLAFS berechtigt, seine bei Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Ist KLAFS hiernach berechtigt, die bei Lieferung gültigen Preise zu berechnen und macht KLAFS von diesem Recht Gebrauch, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn die bei Lieferung gültigen Preise um mehr als 5 % höher sind, als die zwischen KLAFS und dem Kunden vereinbarten Preise. Der Rücktritt des Kunden hat in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Bekanntgabe des neuen Preises (z. B. durch Zugang der Rechnung beim Kunden), zu erfolgen.

5.3 Die Versandkosten können in Abhängigkeit der Lieferart und der Beschaffenheit der Bestellung variieren. Weitere Informationen über die Höhe der Versandkosten entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot von KLAFS.

5.4 Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen des Kunden sind nicht in den Preisen enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen.

5.5 Mangels besonderer Vereinbarung sind die Preise innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem KLAFS über den Preis verfügen kann.

5.6 Für Sonderanfertigungen und für Aufträge im Gesamtwert von mehr als EUR 8.000,00 ist eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel des Auftragswerts zu leisten, die innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung zahlbar ist. Bei Aufträgen im Wert von mehr als EUR 15.000,00 ist ein weiteres Drittel des Auftragswertes zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Meldung der Versandbereitschaft durch KLAFS.

5.7 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KLAFS.

6. Mängelansprüche, KLAFS-Garantie

6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

6.2 KLAFS übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Hiervon unberührt bleibt die im Abschnitt KLAFS-Garantie/Garantiebedingungen geregelte eingeschränkte Garantie für privat genutzte Saunen.

7. Haftung von KLAFS

7.1 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet KLAFS unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit KLAFS ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KLAFS nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von KLAFS auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

7.2 Soweit die Haftung von KLAFS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KLAFS.

8. Datenschutz

8.1 Sämtliche vom Kunden mitgeteilte personenbezogene Daten werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

8.2 Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung der persönlichen Daten des Kunden erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung können unserer Datenschutzerklärung auf https://saunashop.klafs.de/datenschutz/ entnommen werden.

9. Information zur Online-Streitbeilegung, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

9.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstverträgen betreffen. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

9.2 KLAFS ist nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hat sich gegen eine freiwillige Teilnahme daran entschieden.

10. Hinweis nach dem ElektroG

10.1 Als Händler von elektrischen und elektronischen Produkten sind wir verpflichtet unsere Kunden darüber zu informieren, dass es verboten ist, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Näheres über die von KLAFS eingerichteten Möglichkeiten der Rücknahme erfahren Sie unter www.klafs.de

11. Identität

11.1 Erbringer sämtlicher Leistungen aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist die

KLAFS GmbH, Erich-Klafs-Straße 1–3, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49(0) 791 501-0, Fax +49 (0)791 501-248, E-Mail info@klafs.de, www.klafs.de, Sitz Schwäbisch Hall, Amtsgericht Stuttgart HRB 785622, USt-IdNr. DE321690358, Steuernummer 84060/66763, Geschäftsführer: Phillip Rock (Sprecher), Jens Friedrich. Beanstandungen können unter der vorgenannten Adresse geltend gemacht werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12.2 Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu KLAFS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.

13. KLAFS-Garantie / Garantiebedingungen

13.1 KLAFS Produkte stehen für Qualität. KLAFS leistet daher auf alle privat genutzten KLAFS Saunakabinen, KLAFS Saunaöfen sowie KLAFS Saunasteuerungen eine KLAFS-Garantie nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:

13.2 Die KLAFS-Garantie gilt für alle bei KLAFS gekauften, in Deutschland eingebauten und privat genutzten KLAFS Saunakabinen, KLAFS Saunaöfen und KLAFS Saunasteuerungen (nachstehend „KLAFS-Garantie-Produkte“).

13.3 KLAFS leistet Garantie für einwandfreie Qualität und Fehlerfreiheit der KLAFS-Garantie-Produkte während der Garantiezeit.

13.4 Die Garantiezeit beträgt: bei privat genutzten KLAFS-Saunakabinen: 10 Jahre. Bei privat genutzten KLAFS-Saunaöfen und KLAFS-Saunasteuerungen: 5 Jahre. Für die eMove Technology und das Abluftmodul SCC für die privat genutzte Sauna: 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt am Installationstag des KLAFS-Garantie-Produkts, spätestens jedoch einen Monat nach Lieferung durch KLAFS.

13.5 Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass

a) die KLAFS-Garantie-Produkte – ausgenommen sind die KLAFS Sauna HOME und die KLAFS Sauna EASY – durch KLAFS oder eine durch KLAFS autorisierte Fachfirma installiert wurden und

b) die KLAFS Pflege- und Reinigungshinweise sowie die Bedienungsanleitungen beachtet werden und

c) bei Selbstmontagen der KLAFS Sauna HOME und KLAFS Sauna EASY die Montageanleitungen und Montagehinweise berücksichtigt wurden.

13.6 Von der Garantie ausgenommen sind

a) Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z. B. Leuchtmittel, Silikonfugen, etc.);

b) Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Nutzung entstehen;

c) Farbänderungen von Hölzern, da jedes Holz durch z. B. Lichteinwirkung seine Farbe verändert.

13.7 Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass KLAFS das mangelhafte Teil nach Wahl von KLAFS unentgeltlich instand setzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von KLAFS über.

13.8 Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit per E-Mail, Brief oder Fax bei KLAFS geltend gemacht werden.

Hierfür ist die Vorlage einer Rechnung, aus der das Installations- bzw. Lieferdatum ersichtlich ist, erforderlich. Die Mitteilung des Garantiefalls ist zu richten an: KLAFS GmbH, Erich-Klafs-Str. 1–3, 74523 Schwäbisch Hall, Tel. +49(0) 791 501-0, info@klafs.de

13.9 Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert. Die Garantiezeit für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiezeit für das ganze KLAFS-Garantie-Produkt.

13.10 Diese Garantie gewährt ausschließlich die in Ziffer 6 genannten Rechte auf Reparatur oder Ersatzlieferung.

13.11 Dem Kunden stehen im Fall von Mängeln zusätzlich zu den Rechten aus dieser Garantie die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Durch diese Garantie werden sonstige Rechte des Kunden, insbesondere die dem Kunden zustehenden gesetzlichen Mängelansprüche, nicht eingeschränkt.

Stand: 1. Dezember 2022

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der KLAFS GMBH

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der KLAFS GmbH (nachfolgend „KLAFS“ genannt) und dem Lieferanten, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung. Für Bauleistungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils aktuell gültigen Fassung, soweit in der jeweiligen Bestellung nichts anderes geregelt ist.
  2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, KLAFS hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn KLAFS eine Lieferung des Lieferanten in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
  3. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die zwischen KLAFS und dem Lieferanten zur Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  4. Rechte, die KLAFS nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

  1. Eine Bestellung oder Abruf wird erst verbindlich, wenn sie von KLAFS schriftlich erteilt oder im Falle einer mündlichen, insbesondere telefonischen oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilten Bestellung oder Abruf vom Lieferanten ordnungsgemäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Bestellung oder Abruf, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von KLAFS auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung oder Abruf offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für KLAFS nicht verbindlich.
  2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für KLAFS kostenfrei. Auf Verlangen von KLAFS sind sie vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
  3. KLAFS behält sich an sämtlichen dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Bestellung oder der Vertragsdurchführung überlassenen Unterlagen, wie insbesondere den Konzepten über Design und Produktausführung, technischen Zeichnungen, Produktspezifikationen und Lastenheften, alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferant hat die ihm von KLAFS überlassenen Unterlagen, insbesondere die Konzepte über Design und Produktausführung, technische Zeichnungen, Produktspezifikationen und Lastenhefte, auf Vollständigkeit, offensichtliche Fehler, Realisierbarkeit und Aktualität zu prüfen. Bei den Produktspezifikationen hat der Lieferant zusätzlich zu prüfen, ob die aktuellen Produktspezifikationen mit der auf der Bestellung gedruckten Revision übereinstimmen. Bei der Prüfung erkannte Fehler oder Risiken hat der Lieferant KLAFS unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Unklarheiten insbesondere in Bezug auf die technischen Anforderungen hat der Lieferant diese KLAFS unverzüglich schriftlich mitzuteilen und mit KLAFS zu klären. Nach Abwicklung der Bestellung sind die Unterlagen KLAFS unverzüglich und unaufgefordert herauszugeben.
  4. Der Lieferant hat KLAFS vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellten Produkte nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit unterliegen. Andernfalls ist KLAFS nach erfolglosem Ablauf einer von KLAFS gesetzten angemessenen Frist und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von KLAFS bleiben unberührt.
  5. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Lieferzeit ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auftragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn KLAFS nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. Entsprechendes gilt für spätere Vertragsänderungen.
  6. Sofern KLAFS mit dem Lieferanten einen Rahmenvertrag oder Mengenkontrakt über künftige Lieferungen abgeschlossen hat und KLAFS aus einem Rahmenvertrag oder Mengenkontrakt einen Abruf tätigt, ist dieser für KLAFS und den Lieferanten verbindlich. Falls der Abruf von den Vorgaben des Rahmenvertrags oder Mengenkontrakt abweicht, ist der Abruf verbindlich, wenn ihm der Lieferant nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht.
  7. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rechnungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer, zu enthalten.
  8. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrags, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant KLAFS unverzüglich schriftlich zu informieren und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. KLAFS wird dem Lieferanten mitteilen, ob und welche Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. KLAFS ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt. In diesen Fällen ist dem Lieferanten eine angemessene Frist für die erforderlichen Änderungen der Produktion zu gewähren. Verändern sich durch diese Änderungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind sowohl KLAFS als auch der Lieferant berechtigt, eine entsprechende angemessene Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen.
  9. Stellt der Lieferant einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über sein eigenes Vermögen oder wird der begründete Antrag eines Dritten zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Lieferanten mangels Masse abgelehnt, ist KLAFS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Verpackung, Versand, Anlieferung und Eigentumserwerb

  1. Der Lieferant hat die Vorgaben von KLAFS für den Versand der Produkte, insbesondere die jeweils geltenden Transport-, Verpackungs- und Anliefervorschriften zu beachten. Die Lieferung hat in einer der Art der Produkte entsprechenden Verpackung zu erfolgen. Insbesondere sind die Produkte so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem hierfür erforderlichen Umfang zu verwenden. Zum Ausgleich der anfallenden Entsorgungskosten hat der Lieferant jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Pauschale in Höhe von 0,3 % des Netto-Bestellwerts des jeweiligen Kalendervierteljahres zu bezahlen. Es dürfen nur umweltfreundliche und recyclingfähige Verpackungsmaterialien benutzt werden. Der Einsatz von Mehrwegverpackungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KLAFS zulässig. Der Lieferant hat die Verpackung mit dem Umfang der Lieferung, den Artikel- und Materialnummern, der Artikelbezeichnung, der Liefermenge, dem Herstellungsdatum sowie den Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer, zu kennzeichnen.
  2. Der Versand der Produkte ist KLAFS unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Werden die Produkte auf Veranlassung von KLAFS direkt an einen Dritten versandt, so zeigt der Lieferant den Versand der Produkte zusätzlich dem Dritten schriftlich an. Aus der schriftlichen Versandanzeige an den Dritten muss für den Dritten erkennbar sein, dass der Versand der Produkte im Auftrag von KLAFS erfolgt. Gibt KLAFS dem Lieferanten hierzu in der Bestellung insbesondere bestimmte Formulierungen oder die Angabe bestimmter Daten vor, so wird der Lieferant diese Vorgaben bei seiner schriftlichen Versandanzeige an den Dritten beachten. Soweit die Übernahme der Transportkosten durch KLAFS vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe der preisgünstigsten Versandart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine eine schnellere Beförderung erforderlich sein sollte. Sämtlichen Lieferungen ist ein Lieferschein mit dem Umfang der Lieferung, den Artikel- und Materialnummern, der Artikelbezeichnung, der Liefermenge, dem Herstellungsdatum sowie den Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer, in einfacher Ausfertigung beizufügen.
  3. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, soweit die Nachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.
  4. Anlieferungen können nur montags und donnerstags innerhalb der üblichen Geschäftszeiten und freitags nur bis 11:00 Uhr erfolgen. Der Lieferant stellt KLAFS von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten geltend machen, es sei denn der Lieferant hat die Anlieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nicht zu vertreten.
  5. Der Lieferant hat bei der Lieferung der Produkte die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten, insbesondere die betroffenen Produkte entsprechend zu verpacken, zu kennzeichnen und im Lieferschein ausdrücklich auf gefährliche Stoffe hinzuweisen.
  6. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen hat der Lieferant die Unternehmenspolitik von KLAFS zu beachten. Eine Zusammenfassung der Unternehmenspolitik ist auf der Website von KLAFS „www.klafs.com“ abrufbar und wird dem Lieferanten auf schriftliche Anforderung kostenfrei zuschickt.
  7. Die Produkte gehen mit ihrer Übergabe unmittelbar und lastenfrei in das Eigentum von KLAFS über. Der Lieferant gewährleistet, dass er zur Weiterveräußerung und Eigentumsübertragung ermächtigt ist.
  8. KLAFS ist im Falle von Bedarfsschwankungen berechtigt, die Annahme der Produkte für die Dauer der Einwirkung zu verweigern.

4. Lieferzeit

  1. Die in der Bestellung oder Abruf angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung oder Abruf an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum vereinbarten Liefertermin müssen die Produkte unter der von KLAFS angegebenen Lieferanschrift eingegangen sein.
  2. Fehlen dem Lieferanten von KLAFS beizubringende Unterlagen, so wird der Lieferant diese Unterlagen rechtzeitig und unter genauer Bezeichnung der Unterlagen bei KLAFS schriftlich anfordern. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, hat er KLAFS unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen.
  3. KLAFS ist bei einer Verzögerung der Lieferung und nach Ablauf einer von KLAFS gesetzten, angemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist KLAFS berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto-Bestellwerts zu verlangen, es sei denn der Lieferant hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. KLAFS muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Gewalt. Weitergehende Ansprüche von KLAFS bleiben unberührt. Der Lieferanspruch von KLAFS wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlangen von KLAFS statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar.
  4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KLAFS zulässig. KLAFS ist berechtigt, vorzeitig gelieferte Produkte auf Kosten des Lieferanten einzulagern oder auf dessen Kosten zurückzusenden, es sei denn die Verfrühung ist geringfügig.

5. Preise und Zahlung

  1. Die in den Rahmenverträgen oder Mengenkontrakten angegebenen Preise sind für die Dauer des Vertragsverhältnisses bindend, ebenso wie die in der Bestellung oder Abruf angegebenen Preise. Bei Widersprüchen gehen die im Abruf angegebenen Preise den Preisen aus den Mengenkontrakten vor. Die in den Mengenkontrakten angegebenen Preise wiederum gehen den Preisen aus den Rahmenverträgen vor. Die Preise verstehen sich frei Verwendungsstelle. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis insbesondere die Kosten für Verpackung, Versandvorrichtungen und Transport bis zu der von KLAFS angegebenen Lieferanschrift sowie Maut, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich als Nettopreis bezeichnet wird.
  2. KLAFS ist berechtigt, die Art der Verpackung, das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung zu bestimmen. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Die Kosten für die Transportversicherung übernimmt der Lieferant, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. KLAFS erhält die Rechnung des Lieferanten in zweifacher Ausfertigung, auch wenn die Produkte auf Veranlassung von KLAFS an Dritte versandt wurden. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Bestelldatum oder Lieferantennummer gelten mangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen.
  4. Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der vollständigen Leistung, insbesondere der mangelfreien Produkte, und Erhalt der prüffähigen Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung und im Falle des Versands an einen Dritten unter dem Vorbehalt, dass der Dritte die Ware vertragsgemäß erhalten hat. KLAFS ist berechtigt, die Zahlung nach eigener Wahl auch durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist KLAFS berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialteste, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die Annahme der Produkte nur dann die Zahlungsfrist aus, wenn die geschuldeten Unterlagen spätestens bei der Annahme an KLAFS übergeben werden. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Lieferant unter Berücksichtigung der aktuellen Zinslage Verzugszinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr verlangen. Der Lieferant ist nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er KLAFS nach Eintritt des Zahlungsverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn KLAFS hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen von KLAFS innerhalb einer angemessenen Frist verbindlich zu erklären, ob er nach Fristlablauf wegen der Verspätung der Zahlung vom Vertrag zurücktritt oder an dem Vertrag festhält.

6. Gefahrübergang

  1. Der Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte bis zu ihrer Übergabe an der von KLAFS benannten Verwendungsstelle. Dies gilt auch dann, wenn KLAFS bestimmte Leistungen, etwa Transportkosten, übernommen hat.
  2. Ist der Lieferant zur Aufstellung oder Montage der Produkte im Betrieb von KLAFS verpflichtet, so geht die Gefahr erst mit der Aufstellung oder Montage der Produkte auf KLAFS über. Dies gilt auch dann, wenn KLAFS bestimmte Leistungen, etwa Transportkosten, übernommen hat.

7. Verwendungszweck, Gewährleistung, Mängelansprüche und Garantien

  1. Die gelieferten Produkte werden von KLAFS insbesondere für die Herstellung von Wellnessanlagen eingesetzt, die weltweit und unter anderem auch in Schiffe eingebaut werden. Dabei ergeben sich besondere Anforderungen an die Produkte, insbesondere im Hinblick auf die dort vorherrschenden Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit, Einwirkung von Nässe, ätherischen Ölen/Duftstoffen und aggressiven Reinigungsmitteln. Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferten Produkte diesen besonderen Anforderungen, den gestellten Qualitätsanforderungen gemäß den aktuellen von KLAFS geforderten Eigenschaften, Beschaffenheitsmerkmalen und Verwendungszwecken sowie einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen, insbesondere zu Unfallverhütung, Arbeitnehmer- und Umweltschutz. Der Lieferant stellt KLAFS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung dieser Vorschriften gegen KLAFS oder seine Kunden geltend gemacht werden, es sei denn der Lieferant hat die Verletzung dieser Vorschriften nicht zu vertreten. Über Bedenken, die der Lieferant gegen die von KLAFS gewünschte Ausführung der Bestellung hat, ist KLAFS unverzüglich schriftlich zu informieren.
  2. KLAFS hat dem Lieferanten erkennbare Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Produkte und versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei Lieferungen, die sich aus einer Vielzahl gleicher Produkte zusammensetzen, hat KLAFS eine angemessene Menge der gelieferten Produkte auf Mängel zu untersuchen. Sofern die Produkte durch die Untersuchung unverkäuflich werden, verringert sich die zu untersuchende Menge in angemessenem Umfang. Sind einzelne Stichproben einer Lieferung mangelhaft, so kann KLAFS nach eigener Wahl die Aussonderung der mangelhaften Stücke durch den Lieferanten verlangen oder wegen der gesamten Lieferung Mängelansprüche geltend machen. Sofern infolge von Mängeln der Produkte eine über das übliche Maß der Eingangskontrolle hinausgehende Untersuchung der Produkte erforderlich wird, hat der Lieferant die Kosten dieser Untersuchung zu tragen. Bei Verspätung und Verlust der Anzeige genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Sofern KLAFS mit dem Lieferanten einen Rahmenvertrag oder Mengenkontrakt geschlossen hat, ist der Lieferant verpflichtet, ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten und die zu liefernden Produkte entsprechend diesem Qualitätsmanagementsystem herzustellen und zu prüfen. Bezieht der Lieferant für die Herstellung oder Qualitätssicherung der zu liefernden Produkte Produktions- oder Prüfmittel, Software, Dienstleistungen, Material oder sonstige Vorlieferungen von Vorlieferanten, so wird er diese vertraglich in sein Qualitätsmanagementsystem einbeziehen oder selbst die Qualität der Vorlieferungen sichern. Der Lieferant wird insbesondere eigene Materialprüfungen durchführen. Der Lieferant wird über die Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen Aufzeichnungen führen und diese Aufzeichnungen sowie etwaige Muster der zu liefernden Produkte übersichtlich geordnet verwahren. Er wird KLAFS in dem nötigen Umfang Einsicht gewähren, die Aufzeichnungen erläutern und Kopien der Aufzeichnungen sowie etwaige Muster aushändigen. KLAFS wird unverzüglich nach Annahme der Produkte, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, prüfen, ob sie der bestellten Stückzahl und dem bestellten Typ entspricht und äußerlich erkennbare Transportschäden vorliegen. Zeigt sich bei diesen Prüfungen oder später ein Mangel, hat KLAFS dies dem Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfung oder nach der Entdeckung anzuzeigen. Eine weitergehende Wareneingangskontrolle findet nicht statt.
  4. Sofern die gelieferten Produkte wegen Mängeln nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht verkehrsfähig oder von KLAFS ordnungsgemäß zu entsorgen sind, ist KLAFS berechtigt, die Entsorgung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Bei Mängeln der Produkte ist KLAFS unbeschadet der gesetzlichen Mängelansprüche berechtigt, nach eigener Wahl als Nacherfüllung unverzüglich die Beseitigung der Mängel oder die Lieferung mangelfreier Produkte durch den Lieferanten zu verlangen. Der Lieferant hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, insbesondere die Ein- und Ausbaukosten, die Kosten für die Rücklieferung mangelhafter Produkte und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auffinden der Ursache angefallen sind. Dies gilt auch, wenn die Produkte ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend nach der Lieferung an einen anderen Ort als die von KLAFS angegebene Lieferanschrift verbracht worden sind. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von KLAFS gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann KLAFS die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst vornehmen oder von einem Dritten vornehmen lassen, es sei denn der Lieferant hat das Ausbleiben der geschuldeten Leistung bei Ablauf der Nachfrist nicht zu vertreten. Die Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn der Lieferant beide Arten der Nacherfüllung verweigert oder wenn die KLAFS zustehende Nacherfüllung fehlgeschlagen oder KLAFS unzumutbar ist. Die Nacherfüllung ist KLAFS insbesondere unzumutbar, wenn KLAFS die mangelhaften Produkte bereits an Dritte weitergeliefert hat. Außerdem ist eine Fristsetzung insbesondere entbehrlich, wenn der Lieferant die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Mängelanspruchs rechtfertigen. Besondere Umstände in diesem Sinne liegen insbesondere in dringenden Fällen vor, in denen eine Nacherfüllung durch den Lieferanten den drohenden Nachteil von KLAFS aller Voraussicht nach nicht entfallen lässt. In diesem Fall ist KLAFS berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten auch ohne erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist vorzunehmen, sofern KLAFS den Lieferanten hiervon benachrichtigt.
  6. Macht KLAFS Schadensersatzansprüche geltend, hat KLAFS die Wahl, den Schaden konkret zu berechnen oder – sofern die jeweilige Tätigkeit tatsächlich angefallen ist – die folgenden Schadenspauschalen zu verlangen:

    - Mängelrüge: € 75,00 netto
    - Aussortieren mangelhafter Produkte, sofern kein Serienschaden nach Ziffer 8 vorliegt: € 60,00 netto pro Stunde
    - Nacharbeiten: € 85,00 netto pro Stunde
    - Feldbehebungsmaßnahmen: € 250,00 pro Arbeitseinsatz zuzüglich Materialkosten

    Die genannten Schadenspauschalen lassen Schadensersatzansprüche wegen anderer oder darüber hinausgehender Schäden unberührt. Außerdem bleibt KLAFS der Nachweis vorbehalten, dass KLAFS ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KLAFS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Die Entgegennahme der Produkte sowie die Verarbeitung, Bezahlung und Nachbestellung von noch nicht als mangelhaft erkannter und gerügter Produkte stellen keine Genehmigung der Lieferung und keinen Verzicht auf Mängelansprüche durch KLAFS dar. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Produkte bereits bei Gefahrübergang mangelhaft waren, es sei denn diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar.
  8. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche von KLAFS beträgt 36 Monate beginnend mit der Lieferung der Produkte, es sei denn es sind andere Zeiten vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat oder die mangelhaften Produkte entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt. Für innerhalb der Verjährungsfrist von KLAFS gerügte Mängel verjähren die Mängelansprüche frühestens sechs Monate nach Erhebung der Rüge. Sofern KLAFS die Produkte zum Zwecke des Weiterverkaufs beschafft, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, in dem die Verjährungsfrist aus dem Weiterverkauf der Produkte anläuft, spätestens jedoch zwölf Monate nach der Annahme der Produkte durch KLAFS. Entsprechendes gilt, sofern KLAFS die Produkte zum Zwecke der Weiterverarbeitung beschafft.
  9. Lieferanten von Produkten mit Ersatzteilbedarf sind verpflichtet, KLAFS nach Ablauf der Verjährungsfrist für einen Zeitraum von weiteren zehn Jahren mit den erforderlichen Ersatz- und Zubehörteilen sowie Werkzeugen zu den bisherigen Preisen zuzüglich einem Ausgleich für die Geldentwertung zu beliefern.

10. Weitergehende Garantien des Lieferanten bleiben unberührt.

8. Serienschäden

  1. Von einem Serienschaden ist auszugehen, wenn bei einer Lieferung bei mehr als 5 % der Produkte einer Lieferung gleiche Fehler vorliegen. Der Serienschaden erfasst insbesondere auch Produkte aus der betreffenden Lieferung, die schon verarbeitet, umgebildet oder sonst verbaut wurden.
  2. Der Lieferant ist im Falle eines Serienschadens nach Wahl von KLAFS zur Ersatzlieferung oder zur Mangelbeseitigung hinsichtlich der gesamten betroffenen Lieferung sowie zum Ersatz aller aus dem Serienschaden resultierenden Schäden, insbesondere zum Ersatz der vorhersehbaren Folgenschäden und mittelbaren Schäden verpflichtet. Unter einen mittelbaren Schaden fallen auch die Kosten für eine Rückrufaktion. Ziffer 7 gilt entsprechend.
  3. Der Lieferant wird KLAFS bei allen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einem Serienschaden stehen und die KLAFS für erforderlich hält, nach besten Kräften unterstützen.

9. Produkthaftung

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherzustellen.
  2. Der Lieferant ist verpflichtet, KLAFS von Ansprüchen Dritter aus in- und ausländischer Produkthaftung freizustellen, es sei denn er ist für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche von KLAFS bleiben unberührt.
  3. Im Rahmen dieser Freistellungspflicht hat der Lieferant KLAFS insbesondere auch solche Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von KLAFS durchgeführten Warnungs-, Austausch- oder Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen wird KLAFS den Lieferanten, soweit möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Lieferant hat KLAFS bei den durchzuführenden Maßnahmen nach besten Kräften zu unterstützen und alle ihm zumutbaren, von KLAFS angeordneten Maßnahmen zu treffen.
  4. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer für die Produkte angemessenen Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Personenschaden für jede einzelne Person und mindestens € 5 Mio. pro Sachschaden für die Dauer von zehn Jahren abzuschließen und aufrecht zu halten. Vom Deckungsschutz erfasst sein muss insbesondere auch die Verwendung der Produkte zur Herstellung von Wellnessanlagen, die wiederum unter anderem in Schiffe eingebaut werden. Die Versicherung muss außerdem insbesondere den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten sowie den Ersatz von Prüf- und Sortierkosten umfassen. Der Lieferant stellt sicher, dass sein Versicherer die Abänderung der gesetzlichen Regelungen durch diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, insbesondere die Abänderung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit durch Ziffer 7.2. und Ziffer 7.3. dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen, anerkennt, ohne dass dadurch der bestehende Deckungsschutz seiner Haftpflichtversicherung beeinträchtigt wird. Der Deckungsschutz muss auch für das Ausland bestehen. Der Lieferant tritt schon jetzt die Forderungen aus der Haftpflichtversicherung mit sämtlichen Nebenrechten an KLAFS ab. KLAFS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Lieferant hiermit die Versicherung an, etwaige Zahlungen nur an KLAFS zu leisten. Weitergehende Ansprüche von KLAFS bleiben hiervon unberührt. Der Lieferant hat KLAFS auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Lieferant unterlässt jede Handlung und jedes Unterlassen, das den Versicherungsschutz gefährden könnte.
  5. Kommt der Lieferant seiner Pflicht nach Absatz 3 nicht ordnungsgemäß nach, ist KLAFS berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschließen.

10. Schutzrechte Dritter

  1. Der Lieferant gewährleistet, dass die Lieferung und Benutzung der Produkte keine Patente, Lizenzen oder sonstigen Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, soweit die Produkte von KLAFS entwickelt wurden, es sei denn der Lieferant wählt ein Fertigungsverfahren, durch dessen Verwendung eine Schutzverletzung eintritt.
  2. Sofern KLAFS oder seine Kunden aufgrund der Lieferung und Benutzung der Produkte von einem Dritten wegen einer Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, KLAFS von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die KLAFS im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme erwachsen. Insbesondere ist KLAFS berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Genehmigung zur Benutzung der Produkte von dem Dritten zu erwirken. Die Freistellungspflicht gilt nicht, wenn der Lieferant die Verletzung der Schutzrechte Dritter nicht zu vertreten hat.

11. Höhere Gewalt

  1. Sofern KLAFS durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Annahme der Produkte gehindert wird, wird KLAFS für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Lieferanten zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern KLAFS die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von KLAFS nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. KLAFS kann die Annahme der Produkte verweigern, wenn solche Umstände den Absatz der Produkte infolge einer gesunkenen Nachfrage behindern. Dies gilt auch, wenn solche Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich KLAFS im Annahmeverzug befindet.
  2. KLAFS ist zum Rücktritt berechtigt, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und KLAFS an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Lieferanten wird KLAFS nach Ablauf der Frist erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wird.

12. Haftung von KLAFS

  1. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet KLAFS unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KLAFS nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von KLAFS auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
  2. Soweit die Haftung von KLAFS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KLAFS.

13. Geheimhaltung, Werbung mit der Geschäftsbeziehung zu KLAFS

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche ihm zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind oder bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse von KLAFS aus der Natur der Information ergibt, für die Dauer von fünf Jahren geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen dem Lieferanten nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt waren, allgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden des Lieferanten allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt der Lieferant.
  3. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von 5 Jahren jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
  4. Der Lieferant darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von KLAFS mit der Geschäftsverbindung zu KLAFS oder mit Produkten, die speziell für KLAFS hergestellt wurden, werben.

14. Schlussbestimmungen

  1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KLAFS berechtigt, Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen.
  2. Gegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Zulieferanten des Lieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen. Sie sind KLAFS nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  4. Für die Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu KLAFS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen KLAFS und dem Lieferanten ist der Sitz von KLAFS. KLAFS ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
  6. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten mit Ausnahme von Leistungen im Zusammenhang mit Nachlieferungen und Nachbesserungen und für sämtliche Leistungen von KLAFS ist der Sitz von KLAFS, es sei denn für die Lieferung ist eine andere Lieferanschrift oder Verwendungsstelle angegeben. Erfüllungsort für Leistungen im Zusammenhang mit Nachlieferungen und Nachbesserungen ist der Ort, an den die Produkte bestimmungsgemäß verbracht wurden.
  7. Die Vertragssprache ist deutsch.
  8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

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Instandsetzungsbedingungen

I.    Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge auf Instandsetzung sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge.
  2. Die Bedingungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Bedingungen (i) ist ein Verbraucher jede „natürliche Person“, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II.    Vertragsschluss

  1. Von uns beworbene Instandsetzungsleistungen sind unverbindlich und stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Erteilung eines Auftrags.
  2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer mit seinem Auftrag lediglich eine unverbindliche Anfrage zur Abgabe eines Angebots über den Abschluss eines Instandsetzungsvertrags. Eine Anfrage kann gestellt werden durch telefonische Mitteilung oder durch Übersendung per E-Mail, Fax oder Post. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Anfrage.
  3. Der Auftragnehmer lässt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein verbindliches Angebot zur Beauftragung der Instandsetzungsleistungen zukommen. Eine Bestätigung des Eingangs der Anfrage dient lediglich der Information des Auftraggebers, dass die Anfrage bei dem Auftragnehmer eingegangen ist und stellt noch keine verbindliche Annahme einer Auftragserteilung dar.
  4. Dieses Angebot kann der Auftragnehmer durch eine gegenüber dem Auftraggeber abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail, postalisch oder per Fax innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Auftragnehmer der Auftraggeber in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht mehr zugänglich.

III.    Widerrufsrecht des Verbrauchers

  1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht im bei außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KLAFS GmbH, Erich-Klafs-Straße 1-3, 74523 Schwäbisch Hall, 0791 501-0, info@klafs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

2.  Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, dazu die ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.


3.  Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB auch dann nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Auftraggeber nicht ausdrücklich verlangt hat oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

IV.    Ausführung

  1. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten erfolgt bei stationär betriebenen Anlagen und Geräten am Aufstellungsort, sofern nicht die vorherige Überprüfung ergeben hat, dass eine sachgemäße Instandsetzung nur im Werk oder in einer der Werkstätten des Auftragnehmers vorgenommen werden kann. Nicht stationär betriebene Geräte [Kleingeräte] nimmt der Auftragnehmer nur zur Instandsetzung oder Überprüfung in seinen Werkstätten an.
  2. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind - auch wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte - geplanten Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt. Das ergibt sich aus den Besonderheiten des Außenreparaturgeschäfts, insbesondere der Notwendigkeit, möglichst mehrere Reparaturen auf einer Fahrt zu erledigen,    den Schwierigkeiten der Vorausberechnung von Reparaturzeiten und den Risiken der heutigen Verkehrsdichte.
  3. ei Instandsetzungsaufträgen ist der Auftragnehmer auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst während der Instandsetzung zeigen und deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich ist, es sei denn, dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde oder ein Kostenvoranschlag abgegeben worden ist, der bei Berücksichtigung des weiteren Fehlers wesentlich überschritten werden würde.

V.    Rückgabe, Zahlung

Die Rückgabe des Reparaturgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Vorlage der Empfangsbestätigung gilt als Empfangsberechtigung.

VI.    Sach- und Rechtsmängel

  1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelansprüche.
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten die folgenden Regelungen:
    a.    Für Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten, die berechnet werden, sowie für einen berechneten Austausch anstelle einer Instandsetzung haftet der Auftragnehmer für etwaige Mängel wie folgt:
    i.    Nach Wahl des Auftragnehmers ist der Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder soweit ein berechneter Austausch fehlerhaft war, durch Ersatzlieferung zu beheben.
    ii.    Der Auftraggeber hat das Recht auf angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Zeit fehlgeschlagen ist. Der Auftragsgegenstand braucht jedoch in diesem Fall nicht in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Rückgängigmachung kann nur verlangt werden, wenn die Tauglichkeit des Werkes durch den Mangel nicht nur unerheblich gemindert ist.
    b.    Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag und auch durch die Reparatur selbst nicht nachweisbar herbeigeführt wurde, so handelt es sich um keinen Fall der Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    c.    Der Auftraggeber hat Sach- und Rechtsmängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zur rügen. Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 654 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.

VII.    Haftung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers [im folgenden Schadensersatzsprüche], gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VIII.    Identität des Auftragnehmers

  1. Anbieter der Instandsetzungsleistungen ist die
    KLAFS GmbH
    Erich-Klafs-Straße 1-3
    74523 Schwäbisch Hall
    Tel.: +49 (0)791 501-0
    Fax: +49 (0)791 501-248
    E-Mail: info@klafs.de

    Amtsgericht HRB 785622
    Geschäftsführer: Phillip Rock (Sprecher), Jens Friedrich
    Ust-IDNr. DE321690358
  2. Beanstandungen können unter der vorgenannten Adresse geltend gemacht werden

    Klafs Service, Ausgabe September 2023

Erläuterungen zu Arbeitszeit, KFZ-Kosten und Wegezeit

  1. Ein Arbeitswert [AW] entspricht der Arbeitszeit von sechs Minuten. Für jeden Reparaturauftrag wird eine Rüstzeit von zwei Arbeitswerten berechnet, Diese Rüstzeit dient der Vorbereitung und dem Abschluss des Reparaturauftrages durch den Techniker in der Kundendienststelle.
  2. Die Anfahrtskosten beinhalten die Wegezeit und die KFZ-Kosten und sind nach Entfernungszonen gestaffelt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und die tariflichen Auslösungen des Kundendiensttechnikers sowie Kraftfahrzeugkosten.

    Die effektiven Anfahrtskosten sind von den sehr unterschiedlichen Entfernungen in der Auftragsfolge abhängig. Sie unterliegen daher sehr großen Schwankungen. Damit nicht einzelne Kunden durch die unbeeinflussbare Auftragsfolge benachteiligt werden, haben wir eine Pauschalierung der Anfahrtskosten vorgenommen.
  3. Bitte beachten Sie, dass unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zahlbar sind. Unser Techniker ist berechtigt, den Rechnungsbetrag zu kassieren.

Download Instandsetzungsbedingungen 2023 (PDF)
Download Widerrufsbelehrung (PDF)

Haftungsausschluss

Die KLAFS GmbH stellt die Inhalte dieser Internetseiten mit großer Sorgfalt zusammen und sorgt für deren regelmäßige Aktualisierung. Die Angaben dienen dennoch nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die eingehende individuelle Beratung für eine Kaufentscheidung. Die technischen Merkmale und Ausstattungen der beschriebenen Produkte sind lediglich Beispiele. Solche Merkmale und Ausstattungen können insbesondere landesspezifisch variieren. Jederzeitige Änderungen bleiben vorbehalten.

Verbindliche Angaben zu den technischen Merkmalen, Ausstattungen oder Eigenschaften unserer Produkte erhalten Sie ausschließlich jeweils aktuell von Ihrem Klafs Fachberater. Die KLAFS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf diesen Seiten oder den jederzeitigen störungsfreien Zugang. Wenn wir auf Internetseiten Dritter verweisen (Links), übernimmt die KLAFS GmbH keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten. Mit dem Betätigen des Verweises verlassen Sie das Informationsangebot der KLAFS GmbH .

Für die Angebote Dritter können daher abweichende Regelungen gelten, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Weiterhin schließt die KLAFS GmbH ihre Haftung bei Serviceleistungen, insbesondere beim Download von durch die KLAFS GmbH zur Verfügung gestellten Dateien auf den Internetseiten der KLAFS GmbH, für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten sowie Leben, Gesundheit oder Körper betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

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Urheber-, Marken und andere Schutzrechte

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